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   BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90   

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https://dejure.org/1990,5249
BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90 (https://dejure.org/1990,5249)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1990 - 1 B 26.90 (https://dejure.org/1990,5249)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - 1 B 26.90 (https://dejure.org/1990,5249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen - Versagung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis bei fehlender sozialer Eingliederung und Verstößen gegen die Rechtsordnung - Berücksichtigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis als Voraussetzung für Ehegattennachzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90
    Abgesehen davon widerspricht es grundsätzlich nicht dem Schutz- und Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, den Ehegattennachzug zu versagen, wenn der im Bundesgebiet lebende Ehegatte noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt und eine solche Erlaubnis auch nicht beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfG - Vorprüfungsausschlub - Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90
    Die Verwaltungsvorschriften schließen nicht aus, daß in Ausnahmefällen von ihnen zugunsten des nachzugswilligen Ausländers abgewichen wird (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
  • BVerfG, 04.11.1983 - 2 BvR 1684/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Nachzug des Ehegatten zu einem

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90
    Abgesehen davon widerspricht es grundsätzlich nicht dem Schutz- und Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG, den Ehegattennachzug zu versagen, wenn der im Bundesgebiet lebende Ehegatte noch keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung besitzt und eine solche Erlaubnis auch nicht beanspruchen kann (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfG - Vorprüfungsausschlub - Beschluß vom 4. November 1983 - 2 BvR 1684/83 - NVwZ 1984, 166).
  • BVerwG, 15.08.1986 - 1 A 42.86

    Zuzug ausländischer Ehegatten zu selbst im Wege des Familiennachzugs eingereisten

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90
    Daraus folgt, daß nur bei Vorliegen eines Ausnahmesachverhalts eine davon abweichende Beurteilung geboten sein Kann (Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - InfAuslR 1987, 111).
  • BVerwG, 31.07.1986 - 1 A 43.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90
    Insbesondere stehen sie der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den nachzugswilligen Ehegatten nicht entgegen, wenn und soweit Art. 6 Abs. 1 GG im Einzelfall die Zulassung des Aufenthalts gebietet (Beschluß vom 31. Juli 1986 - BVerwG 1 A 43.86 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1986 - 18 A 1316/83
    Auszug aus BVerwG, 08.02.1990 - 1 B 26.90
    Daraus folgt, daß nur bei Vorliegen eines Ausnahmesachverhalts eine davon abweichende Beurteilung geboten sein Kann (Beschluß vom 15. August 1986 - BVerwG 1 A 42.86 - InfAuslR 1987, 111).
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